Henne oder Ei? 10.05.2018

10.05.2018

Damit wir das Grundstück letztendlich kaufen können und wir als Besitzer im Grundbuch eingetragen werden, muss das vorhandene Grundstück geteilt werden. Eine Teilung kann aber nur dann erfolgen, wenn auf der Grenze nichts steht. Das tut es bei uns aber. Und zwar ein Teil des abzureißenden Hauses. Rein rechtlich können wir das Haus aber auch nicht entfernen lassen, da uns das Grundstück noch nicht gehört, denn so würden wir ein wildfremdes Haus abreißen. Kaufen können wir das Grundstück aber erst, wenn die Bank uns den Teilbetrag des Kredites dafür freigibt und das macht sie erst, wenn man auch etwas als Absicherung im Grundbuch eingetragen hat – in unserem Fall also das Grundstück.

Damit wir aus diesem Kreisel heraus kommen, lassen wir nun mit Einwilligung des Verkäufers das Haus abreißen, um dann den Vermesser bestellen zu können, welcher das Grundstück teilt. Zahlen müssen wir den Abriss aus der eigenen Tasche, denn die Bank gibt Gelder aus dem Kredit nur für Dinge frei, die hinterher auch einen Wert darstellen. In den Augen der Bank vernichten wir ja durch den Abriss Kapital, auch wenn das Haus wertlos, weil unbewohlbar ist.

Also haben wir den Hausabriss ausgeschrieben und unter den Angeboten ein lokales Unternehmen ausgewählt. Die Auftragsbestätigung habe ich morgens per Mail verschickt, bereits am Nachmittag hat das Unternehmen sein Dixiehäuschen auf´s Grundstück gestellt. Reviermarkierung nennt man so etwas wohl.

 

 800 total views,  1 views today